des Jugendvereins Heufeld
vom 11. Oktober 2024
§ 1
Grundlage
(1) Die Mitgliederversammlung erlässt diese Beitragsordnung auf Grundlage von § 8 Absatz 1 und 2 Satzung i. V. m. § 22 Satzung.
(2) Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
§ 2
Art des Mitgliedsbeitrags
Von den Mitgliedern wird ein finanzieller Jahresbeitrag als Mitgliedsbeitrag erhoben.
§ 3
Höhe des Mitgliedsbeitrags
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt für
- ordentliche Mitglieder 10,00 EUR,
- ordentliche Mitglieder, die zu Beginn des Kalenderjahrs oder, falls sie unterjährig Mitglied werden, zu Beginn der Mitgliedschaft das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben 5,00 EUR und
- für fördernde Mitglieder 20,00 EUR
pro Kalenderjahr.
(2) Tritt ein Mitglied nach dem 30. Juni des laufenden Jahres ein, reduziert sich der Mitgliedsbeitrag um die Hälfte.
(3) Jedes Mitglied kann freiwillig einen höheren Mitgliedsbeitrag zahlen.
§ 4
Fälligkeit
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird am 31. Januar des laufenden Jahres fällig.
(2) Tritt ein Mitglied während des Jahres ein, wird der Mitgliedsbeitrag abweichend von Absatz 1 nach 30 Tagen fällig.
§ 5
Begleichung
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird am Tag der Fälligkeit vom Schatzmeister eingezogen. Hat ein Mitglied keine Einzugsermächtigung erteilt, ist der Beitrag zu überweisen.
(2) In Ausnahmefällen kann der Beitrag bar entrichtet werden.
§ 6
Übergangsbestimmungen
Bis zur Einrichtung eines Bankkontos ist der Mitgliedsbeitrag ausschließlich bar zu entrichten.
§ 7
Wirksamkeit, Inkrafttreten
(1) Sollten Bestimmungen dieser Beitragsordnung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen der Beitragsordnung davon unberührt.
(2) Die vorliegende Beitragsordnung ist von der Gründungsversammlung am 11. Oktober 2024 beschlossen worden und am selben Tag in Kraft getreten.
